Smarthome: Sicherheitstechnik

Keine Chance für Langfinger

Einbrecher gefährden die Sicherheit im eigenen Zuhause. Doch mit ein paar Sicherheitsmassnahmen lässt sich das Eigentum wirksam schützen.

Ein gut ausgeleuchteter Aussenbereich und eine vorgetäuschte Anwesenheit der Bewohner schrecken Ganoven ab. www.twiline.com

Ein gut ausgeleuchteter Aussenbereich und eine vorgetäuschte Anwesenheit der Bewohner schrecken Ganoven ab. 

Twiline

Ob Laptops, Bargeld oder Velos – es gibt viele Sachen, die Einbrecher verlockend finden. Vor allem in der dunklen Jahreszeit bieten die langen Nächte gute Gelegenheiten für Ganoven, ihr Werk im Verborgenen zu verrichten. Doch auch Vormittage sind bei Langfingern beliebt, wie die Schweizerische Kriminalprävention SKP betont. «Einbrecherinnen und Einbrecher dringen meist tagsüber in Wohnungen und Einfamilienhäuser ein, wenn die Leute arbeiten und unterwegs sind.» Hausbesitzer sollten ihr Eigenheim daher so schützen, dass es zu jeder Tages- und Nachtzeit gesichert ist. 

Einbruchszahlen gestiegen 
Dass dies dringend geboten ist, zeigt ein Blick auf die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS). Demnach gab es im Jahr 2024 einen deutlichen Anstieg bei der Einbruchskriminalität im Vergleich zum Vorjahr. Insgesamt 13 162 Einbrüche wurden in Mehrfamilienhäuser verzeichnet (+16 Prozent), während Ganoven 6351-mal in Einfamilienhäuser eindrangen (ca. +11 Prozent). Zudem verharrt die Aufklärungsrate auf sehr niedrigem Niveau. Dabei ist guter Schutz des Wohneigentums gar nicht so schwer. «Einbrecherinnen und Einbrecher sind nicht sehr risikofreudig», erklärt die SKP. Sie wollen unbemerkt und so schnell wie möglich ihren Einbruch durchführen. Falls der Widerstand zu gross ist, also wenn Fenster und Türen gut gesichert sind, geben sie in der Regel bereits nach wenigen Minuten auf.» Zumal die meisten Einbrecher nur mit unauffällig einfachem Werkzeug unterwegs sind. 

Um das eigene Haus zu schützen, empfiehlt sich ein mehrstufiges Konzept. Hilfreich ist ein intaktes soziales Umfeld. Besonders in Ferienzeiten ist es von grossem Vorteil, wenn die Nachbarn bei eigener Abwesenheit immer mal einen Blick auf Haus und Garten werfen. Und auf den Briefkasten: Denn wenn dieser überquillt mit Post und Zeitungen, ist das geradezu eine Einladung für Einbrecher.

Zutritt per Fingerabdruck erspart die Schlüsselsuche. Zudem ist die Haustürstation mit einer Video-Sprechanlage ausgestattet. www.gira.ch

Zutritt per Fingerabdruck erspart die Schlüsselsuche. Zudem ist die Haustürstation mit einer Video-Sprechanlage ausgestattet. 

Gira

Auch mechanische Vorkehrungen wie zum Beispiel Mehrfachverriegelung bei Fenstern erhöhen die Sicherheit. www.egokiefer.ch

Auch mechanische Vorkehrungen wie zum Beispiel Mehrfachverriegelung bei Fenstern erhöhen die Sicherheit. 

Ego Kiefer

Videoüberwachung und Datenschutz 
Sowohl die Schweizer Kriminalprävention (SKP) als auch der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte (EDÖB) weisen darauf hin, dass bei der Überwachung eines Hauses und Grundstücks mit Videokameras die Datenschutzrichtlinien eingehalten werden müssen. «Der Aufnahmebereich muss sich auf das eigene Grundstück beschränken. Weder das Nachbargrundstück noch der öffentliche Raum (zum Beispiel das Trottoir) dürfen erfasst werden.» Die EDÖB rät im Zweifelsfall, das Gespräch mit dem Nachbarn zu suchen, falls man den Eindruck hat, dass auch öffentliche Bereiche von der Kamera erfasst werden. Auch wer von Vandalismus betroffen ist, weil sein Haus oder seine Garage direkt an Strasse und Trottoir grenzt, darf diesen öffentlichen Raum nicht per Kamera überwachen. Besucher müssten bei Betreten des Grundstücks darüber informiert werden, dass sie gefilmt werden, etwa mit einem Hinweisschild. Im besten Fall schreckt dieses auch Einbrecher ab. Video-Aufnahmen dürfen nur veröffentlicht werden, wenn die abgebildeten Personen vorgängig eingewilligt haben. Wer durch seine Kameras Straftaten erfasst, sollte diese unbedingt an die Polizei weiterleiten. «Wer Video-Überwachungsmaterial eigenhändig online stellt, um nach mutmasslichen Tätern zu fahnden oder sie an den Pranger zu stellen, handelt widerrechtlich.»

Wie das Zuhause mit Sicherheitstechnik vor Einbruch geschützt werden kann, ist in der Ausgabe 1/26 vom Magazin DAS EINFAMILIENHAUS zu lesen.

Text: Joachim Hoffmann
aus dem Magazin: Das Einfamilienhaus, Zeitschrift Nr. 1/2026

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